Rechtsphilosophische Forschung

Zur rechtsphilosophischen Forschung führen zwei Wege.

Der erste liegt näher bei der Philosophie als einer akademischen Disziplin. Die einschlägigen Fragestellungen konzentrieren sich auf das Wesen des Rechts und dessen Verhältnis zur Moral. Auf diesem Weg ist die Philosophie des Rechts eng verbunden mit dem Verstehen des Politischen und der Begründung staatlicher Herrschaft.

Der zweite Weg wird beschritten, wenn die Rechtswissenschaft den Versuch unternimmt, die grundlegenden Prinzipien ihrer Spezialdisziplin zu verstehen. So anerkennt das Privatrecht das Prinzip der „Privatautonomie“. Aber was bedeutet „Autonomie“? Und was erfordert es, sie zu verwirklichen? Das Öffentliche Recht wiederum baut auf der „Souveränität“ des Staates auf. Aber was bedeutet „Souveränität“ heute?

Entlang des zweiten Weges ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit jedem Rechtsgebiet fähig, sich zur Rechtsphilosophie auszuwachsen. Ob eine solche Verwandlung vollzogen wird, hängt vom Grad der intellektuellen Durchdringung ab.