Wahlfachkorb Legal Gender Studies, Diversität und Diskriminierungsschutz
Koordination: Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner
Profil und Ausbildungsziel
1. Legal Gender Studies als Disziplin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Legal Gender Studies behandeln das Geschlechterverhältnis im rechtlichen Diskurs. Die Optik der Geschlechtsneutraliität des Rechts täuscht vielfach: In der Konstruktion geschlechtspezifischer Unterschiede spielt das Recht eine bedeutende Rolle.
Legal Gender Studies stellen in der Rechtswissenschaft eine umfassende Querschnittsmaterie dar, weil sich die Gender-Fragestellungen durch alle Rechtsbereiche ziehen. In besonderer Weise sind die juristischen Grundlagenfächer (insbesondere Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtsgeschichte) angesprochen. Die Rechtsgeschichte schon deshalb, weil die Geschlechtergleichheit historisch betrachtet eine eher junge Errungenschaft sind. Und die systemische Querschnittslagerung erfordert in einem erhöhten Maß eine Basis methodischer Art, wie sie in der Rechtsphilosophie grundgelegt wird.
Weiters bringt die enge Verbundenheit der rechtlichen Aspekte des Geschlechterverhältnisses mit außerrechtlichen Faktoren eine strake gesellschaftswissenschaftliche Perspektive mit sich. Dadurch erklärt sich die genuin inter- und transdisziplinäre Dimension der Legal Gender Studies, die im engen Austausch mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen stehen.
2. Adressat*innenkreis
Die im Wahlfachkorb Legal Gender Studies angebotenen Lehrveranstaltungen richten sich insbesondere an Studierende, deren Interessen aktuelle gesellschafts- und rechtspolitische Themenstellungen mitumfassen. Es geht nicht zuletzt um eine intensive Auseinandersetzung mit der Rechtswirklilchkeit. Dabei ist nicht nur das Geschlechterverhältnis im Fokus, sondern auch die Verschränkung von Geschlecht mit anderen vom Gleichheitsrecht geschützten Kategorien wie ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung.
3. Perspektiven am Arbeitsmarkt
Etliche rechtliche und soziale Entwicklungen haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten einen zunehmenden Bedarf an Expert*innen mit sich gebracht, die in juristischen Gender-Themen versiert sind.
3.1. Mehr und mehr entwickeln öffentliche und private Institutionen Frauenförderungs- und Gleichstellungspläne, die auch der Umsetzung bedürfen.
3.2. Sexuelle Belästigung und andere geschlechtsspezifische Diskriminierungen werden immer häufiger als Delikte wahrgeommen und führen zunehmend zu rechtlichen Verfahren. Dafür bedarf es eines Braintrusts im judiziellen, adovatischen und legistischen Bereich.
3.3. Einen weiteren praktischen Einsatzbereich bildet die rechtliche Entwicklung und Betreuung von Themen, die sich aus den immer vielfältiger werdenden Formen von Familien und Lebensgemeinschaften ergeben. Nur wer Gender-Konstruktionen adäquat analysieren und in ihrer Komplexität zu durchschauen vermag, kann juristisch produktiv etwas beitragen, wenn es um die Konzeption, die Betreuung oder die Abbwicklung eines familialen oder quasi-familialen Lebensverhältnisses geht.
Aufbau
Der Wahlfachkorb umfasst 18 ECTS. Er gliedert sich in einen Kernbereich und einen Wahlbereich. Aus dem Kernbereich sind mindestens 12 ECTS zu absolvieren.
Lehrveranstaltungen aus dem Kernbereich im SoSe 2025
Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich im SoSe 2025
Abschluss
Nach Absolvierung aller erforderlichen Lehrveranstaltungen können Sie den Prüfungspass für Schwerpunktausbildung (Wahlfachkorb) gemäß § 18 WrReStP ausgefüllt elektronisch an elisabeth.holzleithner@univie.ac.at übermitteln. Bei etwaigen Fragen können Sie sich gerne an Prof. Holzleithner wenden.