Die Wiener Rechtsphilosophie blickt auf eine lange Tradition zurück, die mit Vertretern des Naturrechts wie Karl Anton von Martini (1726–1800) und dessen Schüler Franz von Zeiller (1751–1828) beginnt. Weltruhm erlangte sie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, als Hans Kelsen und seine Mitstreiter eine prononcierte und viel debattierte Version des Rechtspositivismus, die Reine Rechtslehre, entwickelten. Dank der Initiative von Gerhard Luf, dessen Werk bedeutende Beiträge zur Rehabilitierung der praktischen Vernunft in der Rechtsphilosophie enthält, wurde die Rechtsphilosophie 1985 als eigenes Institut etabliert.

Im Jahr 2005 wurde das Institut für Rechtsphilosophie mit dem Institut für Recht und Religion zusammengelegt. Das frühere Institut für Kirchenrecht hatte in seiner Tradition bis an die Anfänge der juridischen Fakultät zurückgereicht. Bedeutende Vertreter waren etwa Martinis Lehrer, Paul Joseph von Riegger (1705–1775), der Theoretiker der josephinischen Toleranz, oder Max Hussarek von Heinlein (1865–1936), der als Begründer des Staatskirchenrechts gilt. Unter der Leitung von Richard Potz wurde das Fach zu einem umfassenden Religionsrecht ausgestaltet.

Seit 2016 firmiert diese fusionierte Einheit nun als das Institut für Rechtsphilosophie.

Im Rahmen der disziplinübergreifenden Forschungstätigkeit der Fakultät leitet Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner die Forschungsstelle "Hans Kelsen und sein Kreis".


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