Wahlfachkorb Indigenous Legal Studies


Die Rechte indigener Völker (Ureinwohnervölker) und ihre Bedeutung für die Ausgestaltung zukunftsweisender pluralistischer demokratischer rechtlicher Strukturen

Weltweit trugen die Rechtsordnungen vieler Nationalstaaten zur kulturellen Ausgrenzung und in der Folge zur sozialen Diskriminierung vieler ethnischer Minderheiten bei. Paradoxerweise hat die weitweite Bewegung indigener Völker in den letzen Jahren unter Berufung auf universelle Gleichheitsstandards diese kulturelle „Schieflage“ des Rechts aufgegriffen und das Recht auf Andersartigkeit eingefordert.

Der besondere intellektuelle Reiz der hier behandelten Rechtsfragen liegt darin, dass praktische Herausforderungen an das Recht innerhalb weniger Jahre zum Entstehen eines neuen Rechtsgebietes geführt haben, welches in engem Bezug zu methodischen und theoretischen Grundsatzfragen der Rechtswissenschaften steht. Die Praxisnähe verleiht jedoch den hier behandelten theoretischen Fragen eine besondere Anschaulichkeit und Griffigkeit. Die eigentliche Bedeutung des indigenen Projekts liegt darin, dass es breite Implikationen für die Ausgestaltung moderner pluriethnischer Demokratien besitzt und über die unmittelbare Relevanz für indigene Völker weit hinausgeht.

Die breite inhaltliche Palette der betroffenen Rechtsgebiete kann hier nur angedeutet werden. Sie reicht von Begründungsfragen von Staatlichkeit („Sozialvertrag“ von Individuen oder Gruppen?) über Aspekte der Anwendung intellektueller Eigentumsrechte auf gemeinschaftliches „traditionelles Wissen“ bis hin zur Ausgestaltung rechtlicher Repräsentation ethnischer Gruppen oder interkultureller Deutung und Weiterentwicklung von Grund- und Menschenrechten. Widersprüche und Doppelstandards in herkömmlichen rechtstheoretischen Begründungsdiskursen werden verdeutlicht und in ihren praktischen Anwendungsfeldern untersucht. Der Wahlfachkorb betrifft eine Querschnittsmaterie; in vielen herkömmlichen Rechtsbereichen (von Wirtschaftsrecht bis zu Kulturrecht) werden neue Modelle kollektiven Rechtsschutzes und politischer Mitbestimmung ausgebildet, die die Ansätze liberal-repräsentativer Demokratie ergänzen und erweitern.

Kernbereich (8h)

  • Internationale Entwicklungen: Internationales Konventionsrecht und Rechtsprechung internationaler Monitoringorgane mit besonderer Relevanz für indigene Völker
  • Ausgewähltes Sachgebiet, zB Landrechte, Autonomierechte indigener Völker, Schutz traditionellen Wissens, Umweltrecht und indigene Völker
  • Ausgewähltes Regionalgebiet: Überblick über die innerstaatliche Rechtlage indigener Völker in einem ausgewählten Großraum der Erde, zB Lateinamerika, arktischer Raum
  • Indigene Konfliktlösung – Rechtspluralismus: Besonderheiten indigener Konfliktlösung im Rahmen moderner Staatlichkeit

Wahlbereich (4h)

  • Internationaler Menschenrechtsschutz
  • Internationales Umweltrecht
  • SE aus Rechtswissenschaften
  • SE aus Kultur- und Sozialanthropologie

Koordination

ao. Univ.-Prof. Dr. René Kuppe