Wahlfachkorb Rechtsphilosophie, -ethik und Methodenlehre

 

Über den Wahlfachkorb

Der Wahlfachkorb Rechtsphilosophie bietet Studierenden eine vertiefende Ausbildung auf den Gebieten der Philosophie des Rechts, der juristischen Methodenlehre und der Rechtsethik.

Zur Philosophie des Rechts zählen insbesondere die Lehre vom Rechtsverhältnis, die Beziehung von Recht und Moral im Allgemeinen, die Grundlagen und Grenzen einer säkularen Gesellschaft, die politische Philosophie der internationalen Beziehungen und die Theorie der Gerechtigkeit.

Zur juristischen Methodenlehre gehört unter anderem die Befassung mit der juristischen Hermeneutik, der juristischen Argumentation und der allgemeinen Rechtstheorie.

Die Rechtsethik befasst sich mit der Bewertung von moralisch umstrittenen Fragen der Rechtspolitik sowie des geltenden Rechts (z.B. im Kontext der Fortpflanzungsmedizin, der Sterbehilfe, der Rechte von Tieren etc.).


Professor Somek stellt den Wahlfachkorb auf Instagram vor.

 

Aufbau

Der Wahlfachkorb umfasst 18 ECTS. Er gliedert sich in folgende Module, aus denen Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind:

Kernbereich (12 ECTS)

Rechtsphilosophie

Rechtsethik

Juristische Methodenlehre

Beispiele für Lehrveranstaltungen aus dem Kernbereich:

Rechtsphilosophie: Politische Philosophie und Philosophie des Rechts I: Antike und Mittelalter; Politische Philosophie und Philosophie des Rechts II: Neuzeit; Politische Philosophie der Gegenwart; Einführung in den politischen Liberalismus; Philosophie der Menschenrechte; Menschenrechte, Demokratie und Friedenssicherung; Constitutionalism 3.0.

Rechtsethik: Grundlagen der Rechtsethik; Medizinethik; Tierethik; Ethik von Krieg und Frieden

Juristische Methodenlehre: Juristische Methodenlehre, Juristische Methodenlehre im öffentlichen Recht; An Introduction to Legal Theory

Wahlbereich (6 ECTS)

Weitere Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfachkorb

 

Die Liste der jeweils im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen des Kern- und Wahlbereichs finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis unter u:find PM 14 Wahlfachmodul, 4.01.1 und 4.01.2.

Nach Absolvierung aller erforderlichen Lehrveranstaltungen kann vom Studierenden der Prüfungspass für Schwerpunktausbildung (Wahlfachkorb) gemäß § 18 WrReStP ausgefüllt und im Sekretariat von Prof. Somek abgegeben werden. Nach Kontrolle und Unterfertigung durch Prof. Somek kann der Prüfungspass dann wieder vom Studierenden abgeholt und ins StudienServiceCenter (SSC Rechtswissenschaften, Renngasse 6-8) gebracht werden.

 

Koordination

Univ.-Prof. Dr. Alexander Somek