Wahlfachkorb Rechtsphilosophie, -ethik und Methodenlehre
Über den Wahlfachkorb
Der Wahlfachkorb Rechtsphilosophie bietet Studierenden eine vertiefende Ausbildung auf den Gebieten der Philosophie des Rechts, der juristischen Methodenlehre und der Rechtsethik.
Zur Philosophie des Rechts zählen insbesondere die Lehre vom Rechtsverhältnis, die Beziehung von Recht und Moral im Allgemeinen, die Grundlagen und Grenzen einer säkularen Gesellschaft, die politische Philosophie der internationalen Beziehungen und die Theorie der Gerechtigkeit.
Zur juristischen Methodenlehre gehört unter anderem die Befassung mit der juristischen Hermeneutik, der juristischen Argumentation und der allgemeinen Rechtstheorie.
Die Rechtsethik befasst sich mit der Bewertung von moralisch umstrittenen Fragen der Rechtspolitik sowie des geltenden Rechts (z.B. im Kontext der Fortpflanzungsmedizin, der Sterbehilfe, der Rechte von Tieren etc.).
Professor Somek stellt den Wahlfachkorb auf Instagram vor.
Aufbau
Der Wahlfachkorb umfasst 18 ECTS. Er gliedert sich in folgende Module, aus denen Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind:
Kernbereich (12 ECTS)
Rechtsphilosophie
Rechtsethik
Juristische Methodenlehre
Lehrveranstaltungen aus dem Kernbereich:
Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich:
Nach Absolvierung aller erforderlichen Lehrveranstaltungen kann vom Studierenden der Prüfungspass für Schwerpunktausbildung (Wahlfachkorb) gemäß § 18 WrReStP ausgefüllt und im Sekretariat von Prof. Somek zur Kontrolle und Unterschrift abgegeben werden.
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