In memoriam

Am 21. August 2024 ist unsere liebe und hochgeschätzte Kollegin, Frau Assistenzprofessorin und Privatdozentin Eva Synek an den Folgen einer längeren Erkrankung verstorben.

Eva Synek hatte vor allem im Fachbereich Orthodoxes Kirchenrecht Weltruf. Ihre vielseitige wissenschaftliche Orientierung hat sie auch zu einer bedeutenden Forscherin und Lehrenden im Bereich der Frauenrechte werden lassen. Sie war leitendes Mitglied in zahlreichen facheinschlägigen Vereinigungen, so etwa Gründungs- und Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Religionswissenschaft. Sie wirkte zwölf Jahre lang als Generalsekretärin der Gesellschaft für das Recht der Ostkirchen, danach als langjähriges Vorstandsmitglied und damit maßgeblicher Motor der Gesellschaft, nicht zuletzt für die Publikation von deren Jahrbuch ‚Kanon'. Im Jahr 2000 hat sich Eva Synek an der Universität Eichstätt mit dem Werk ‚Οἶκος. Zum Ehe- und Familienrecht der Apostolischen Konstitutionen' habilitiert. Als höchst produktive Wissenschaftlerin hat Eva Synek eine Fülle an Publikationen vorgelegt und darüber hinaus in mehreren Fachzeitschriften tatkräftig in der Redaktion mitgewirkt. 2013/14 hatte sie eine Gastprofessur für Orthodoxes Kirchenrecht im belgischen Löwen inne, und sie betreute dieses Fach bis zuletzt mit großem Engagement an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Ihr Ableben reißt eine große fachliche und menschliche Lücke. Sie wird uns als kluge Gesprächspartnerin und liebenswürdige Kollegin in herzlicher Erinnerung bleiben.

Parte


Die Wiener Rechtsphilosophie blickt auf eine lange Tradition zurück, die mit Vertretern des Naturrechts wie Karl Anton von Martini (1726–1800) und dessen Schüler Franz von Zeiller (1751–1828) beginnt. Weltruhm erlangte sie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, als Hans Kelsen und seine Mitstreiter eine prononcierte und viel debattierte Version des Rechtspositivismus, die Reine Rechtslehre, entwickelten. Dank der Initiative von Gerhard Luf, dessen Werk bedeutende Beiträge zur Rehabilitierung der praktischen Vernunft in der Rechtsphilosophie enthält, wurde die Rechtsphilosophie 1985 als eigenes Institut etabliert.

Im Jahr 2005 wurde das Institut für Rechtsphilosophie mit dem Institut für Recht und Religion zusammengelegt. Das frühere Institut für Kirchenrecht hatte in seiner Tradition bis an die Anfänge der juridischen Fakultät zurückgereicht. Bedeutende Vertreter waren etwa Martinis Lehrer, Paul Joseph von Riegger (1705–1775), der Theoretiker der josephinischen Toleranz, oder Max Hussarek von Heinlein (1865–1936), der als Begründer des Staatskirchenrechts gilt. Unter der Leitung von Richard Potz wurde das Fach zu einem umfassenden Religionsrecht ausgestaltet.

Seit 2016 firmiert diese fusionierte Einheit nun als das Institut für Rechtsphilosophie.

Im Rahmen der disziplinübergreifenden Forschungstätigkeit der Fakultät leitet Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner die Forschungsstelle "Hans Kelsen und sein Kreis".


News - In den Medien - Aktuelle Veranstaltungen